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Domain und Hosting

Hostinger: redaktionelle Einordnung

Eine nüchterne Einordnung für deutsche Gründer: Einsatzgebiet, Grenzen und die Fragen, die vor dem Abschluss beantwortet sein müssen.

Kurzfazit

Hostinger kann einen schnellen Website-Start ermöglichen. Die Wahl des Hostings löst jedoch keine Fragen zu Markenrechten, Datenschutz oder US-Vertrieb.

01

Wofür der Service sinnvoll sein kann

Hostinger kann einen schnellen Website-Start ermöglichen. Die Wahl des Hostings löst jedoch keine Fragen zu Markenrechten, Datenschutz oder US-Vertrieb.

Besonders passend
  • Kleine Websites und Landingpages
  • Gründer mit klarem Budgetrahmen
Grenzen
  • Verlängerungspreise können vom Einstiegspreis abweichen
  • E-Mail, Backups und Datenschutzfunktionen paketabhängig
02

Prüfung vor dem Kauf

Preise, Paketnamen und enthaltene Funktionen können sich ändern. Speichern Sie deshalb die Leistungsbeschreibung und beurteilen Sie nicht nur das erste Jahr.

  1. Renewal-Preis notieren
  2. Rechenzentrum und AV-Vertrag prüfen
  3. Backups und Domaininhaberschaft klären
03

Einordnung für Gründer aus Deutschland

Ein US-Dienstleister löst nicht automatisch deutsche Steuer-, Datenschutz- oder Meldepflichten. Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung, tatsächlicher Tätigkeitsort und Kundenstruktur bleiben für die Einordnung maßgeblich. Holen Sie bei materiellen Risiken individuelle Beratung ein.